Staat schmälert Selbstverwaltung vor Ort
Im Zuge der Umstrukturierung seiner Salzgewinnung in den Jahren um 1868 zentralisierte der bayerische Staat die Verwaltung seiner Salinen. Wie die Hauptsalzämter in Berchtesgaden, Reichenhall und Rosenheim verlor auch die Behörde in Traunstein einen Teil seiner Rechte. Die General-Bergwerks- und Salinenadministration übernahm fortan den Vertrieb des Salzes mit der Eisenbahn, den bislang die Hauptsalzämter in eigener Regie gelenkt und geleitet hatten. Allein der Verkauf vor Ort blieb in der Verantwortung der lokalen Behörden. Und eine Korrektur in der Landesverwaltung führte zu einer weiteren wesentlichen Einschränkung der örtlichen Selbstverwaltung: Die Hauptsalzämter verloren das Recht, die Salinenwaldungen bewirtschaften zu dürfen.
Ins Jahr 1868 fiel eine epochale Wende: Gedrängt von Preußen musste Bayern das Salzhandelsmonopol aus der Welt schaffen, das der Staat bis dato sein Eigen genannt hatte. Alle Handelsbeschränkungen fielen, Konkurrenten aus den Nachbarstaaten kamen mit ihrem Salz über die Grenze. Angesichts des aufkommenden Wettbewerbes stellte der Unternehmer Staat den Handel mit dem Salz, das er erzeugte, auf eine neue Grundlage. Als Mittel, im Konkur-renzkampf zu bestehen, wählte er die Zentralisation. Und so nahm er auch dem Hauptsalzamt Traunstein die Befugnis, eigenverantwortlich den Vertrieb des Salzes zu den Abnehmern im Königreich zu organisieren.
Bis in die 60er Jahre hinein hatte die Behörde die Aufgabe, das Salz auf die Reise zu schicken. Zunächst nahm sie wie schon seit Jahrhunderten Fuhrunternehmer in ihre Dienste, die die Fässer über die Straßen transportierten. Als dann 1860 die Eisenbahn nach Traunstein fuhr, änderte sie die Transportweise und stellte die Weichen, dass das Salz fortan mit den Zügen auf den Schienen zu den Abnehmern kam. Im Zuge der Neuorganisation des Handels mit dem eigenen Salz verfügte dann der Staat, dass fortan alle Lieferungen mit der Eisenbahn nicht mehr Sache des Hauptsalzamtes, sondern die der General-Bergwerks- und Salinenadministration sein sollte. Den Vertrieb mit der Bahn übernahm die ihr angliederte Salinenhauptbuchhaltung.
Das Hauptsalzamt stand in der Verantwortung, neben der Produktion und dem Vertrieb des Salzes in der Saline auch die Versorgung mit den Rohstoffen zu sichern, die der Betrieb benötigte. Die Behörde hatte die Aufgabe wie auch die Rechte, sich in eigener Regie die für die Salzerzeugung erforderlichen Ressourcen zu beschaffen. In dieser Ausrichtung hatte sie auch die Verantwortung über den Torfbetrieb zugesprochen bekommen, der seine Anfänge 1854 nahm. Als der bayerische Staat seine Erzeugung und seinen Handel im Zuge der Umwälzungen, die das Jahr 1868 brachte, umstrukturierte, verlor die Behörde eine zentrale Kompetenz: Ihr kam das Recht abhanden, sich aus den staatlichen Wäldern in der Region das Holz zu holen, das die Saline zum Beheizen der Sudpfannen benötigte. So verfügte der bayerische Staat 1867, dass das Hauptsalzamt die Wälder, die einst Herzog Maximilian dem Salzmaieramt zur Versorgung der Saline übertragen hatte, an das Forstamt abgeben musste. Mit anderen Worten: Der Holzbetrieb war fortan nicht mehr die Sache des Hauptsalzamtes. 1868 trat die Neuregelung in Kraft.
Das Hauptsalzamt Traunstein war von der Zentralisation der Betriebsverwaltung wenig begeistert. Der Verlust an Eigenverantwortlichkeit nagte am Selbstverständnis des Salineninspektors. So blieben dann auch Reibereien nicht aus, die das Verhältnis zwischen Traunstein und München belasteten. Ein schweres Zerwürfnis zwischen dem Hauptsalzamt und der General-Bergwerks- und Salinenadministration ergab sich 1876 – damals war Johann Baptist Rast Salineninspektor – in einem Streit um die Herstellung von Salz zur Fütterung der Tiere: Die Generaladministration wandte sich an das Hauptsalzamt und beendete ihre Ausführungen mit einer deutliche Ermahnung an die Adresse des aufmüpfigen und widerspenstigen Spitzenbeamten in Traunstein: Schließlich könne dem Hauptsalzamt nicht unbemerkt gelassen werden, dass sich dasselbe in seinen Berichten künftig lediglich an die Sache zu halten und alle ungehörigen Ausfälle gegen Persönlichkeiten oder eine andere Behörde zu unterlassen habe.
1909 erfolgte eine weitere Neuerung in der Verwaltung der Saline Traunstein: Hatte bis dato das Hauptsalzamt die Leitung des Betriebes inne, so trat nun das Salinenamt an dessen Stelle.
Zur Verwaltung der Saline durch das Hauptsalzamt: